ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Native MND

I.Geltungsbereich

(1)
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Native MND, Alexander Jahn, Am Nordpark 55, 50733 Köln (nachfolgend: „Native MND“) geschlossenen Verträge, durchgeführten Projekte, Aufträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Dienste.
(2)
Native MND erbringt insbesondere Dienstleistungen aus den Bereichen Foto-, Video- und Soundproduktion sowie die Vermittlung von Models und Statisten. Diese Bedingungen regeln den Rahmen der Zusammenarbeit. Konkrete Projekte („Aufträge“) sind in Gemäßheit mit dieser Rahmenvereinbarung jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlichen Auftrags des Auftraggebers zu erbringen.
In den Einzelaufträgen werden die durch Native MND jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt.
Es werden keine Leistungen geschuldet, die darüber hinausgehen.
(3)
Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt. Sie gelten nur dann als anerkannt, wenn Native MND diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

II. Vertragsschluss, Briefing, Übergabe

(1)
Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2)
Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn nach einem Angebot seitens Native MND der Auftraggeber das Angebot schriftlich bestätigt. In dem Angebot werden die Details zur Auftragsdurchführung festgehalten.
Für die Wahrung der Schriftform ist im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung, eine Erklärung via E-Mail ausreichend. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
(3)
Grundlage für die Tätigkeit und Vertragsbestandteil ist neben dem jeweiligen Angebot das Briefing des Auftraggebers. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Native MND über den Inhalt des Briefings eine Zusammenfassung, die dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach der Besprechung übergeben wird. Die Zusammenfassung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber dieser nicht innerhalb von 2 Tagen schriftlich widerspricht.
(4)
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung werden die Arbeitsergebnisse in digitaler Form an den Auftraggeber übergeben. Details werden im Einzelfall abgestimmt.
(5)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Arbeitsergebnisse oder sonstige erbrachte Leistungen nach Fertigstellung, Übergabe und entsprechender Mitteilung durch Native MND inhaltlich zu prüfen und schriftlich freizugeben (Abnahme). Erfolgt eine Freigabe nicht innerhalb von einer Woche, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.
Werden die übermittelten Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber genutzt, gelten diese ebenfalls als abgenommen.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die vorgelegten Arbeitsergebnisse den vertraglich geschuldeten Leistungen entsprechen.
Native MND ist berechtigt, Teilabnahmen im angemessenen Umfang zu verlangen.
(6)
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Native MND, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(7)
Preisangaben sind nur hinsichtlich des feststehenden Leistungsumfangs zur Zeit der Angebotsannahme verbindlich.

III. Leistungen von Native MND & Termine

(1)
Native MND schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung nach der Projektbeschreibung (Briefing und Angebot) sowie im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs.
Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
(2)
Termine zur Leistungserbringung dürfen seitens Native MND nur durch Alexander Jahn zugesagt werden.
(3)
Verbindliche Termine sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

IV. Mitwirkungspflichten und Haftung des Auftraggebers

(1)
Der Auftraggeber wird Native MND im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Markt-, Produktions- und sonstige wesentliche Daten und Informationen zur Verfügung stellen.
(2)
Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Native MND unverzüglich mitzuteilen.
(3)
Der Auftraggeber benennt Native MND einen oder mehrere Ansprechpartner und ggf. deren Stellvertreter, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und/oder entscheidungsbefugt sind.
(4)
Die Parteien bzw. deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
(5)
Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister im Tätigkeitsbereich von Native MND nur im Einvernehmen mit Native MND erteilen.

V. Vergütung

(1)
Sämtliche Leistungen von Native MND sind, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, kostenpflichtig.
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von Native MND. Existieren diese im Einzelfall nicht, gilt die übliche Vergütung.
(2)
Mehr- oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
(3)
Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt., sofern Umsatzsteuer anfällt.
(4)
Sofern Umsatzsteuer anfällt, ist Native MND berechtigt, im Falle einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer die Entgelte bzw. Vergütungen bzw. Preise für Produkte bzw. Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umsatzsteuer-Änderung entsprechend anzupassen.
(5)
Native MND ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist vertraglich ausdrücklich etwas anderes mit dem Auftraggeber vereinbart worden.
(6)
Native MND behält sich das Recht vor, zunächst kostenlos erbrachte Leistungen nach entsprechender Ankündigung entgeltlich zu stellen und/oder solche Leistungen einzustellen.
(7) Soweit GEMA-Gebühren anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu entrichten bzw. zu erstatten, soweit Native MND Gebühren an die GEMA zahlt.
(8) Die Prüfung – und Zahlung – einer etwaigen Künstlersozialabgabepflicht an die Künstlersozialkasse obliegt dem Auftraggeber.
(9) Nutzungen, die über den in diesem Vertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
(10) Arbeitsergebnisse von Native MND bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum von Native MND.

VI. Neben-, Reise- und Sonderkosten

(1)
Der Auftraggeber trägt – nach vorheriger Vereinbarung – gegen Nachweis sämtliche zur Durchführung des Vertrags notwendigen Auslagen wie Reise-, Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.
(2)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Kosten Dritter (Fremdkosten) nach Ankündigung durch Native MND zu zahlen und Native MND ggf. entsprechende Vollmachten zur Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. Sofern Native MND hier in Vorleistung geht, sind diese Kosten, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und abweichend von den sonstigen Fälligkeitsregelungen, unverzüglich zu erstatten.
(3)
Der Auftraggeber ist nach vorheriger Abstimmung verpflichtet, die Kosten notwendiger technischer Maßnahmen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, zu erstatten.

VII. Fälligkeit

(1)
Die Vergütung ist, vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung spätestens bei Abschluss der Leistungen ohne Abzug fällig.
(2)
Native MND ist berechtigt, die Hälfte des Auftragsvolumens nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung zu stellen.
(3)
Native MND ist berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.
(4)
Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung in Verzug.
(5)
Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
(6)
Bei Zahlungsverzug kann Native MND 9 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank verlangen.
(7)
Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, kann Native MND nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(8)
Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Native MND alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Native MND von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen
(9)
Falls der Auftraggeber vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann Native MND folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen: Bis 1 Monat vor Beginn des Auftrages 50 %, ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags 100 %.

VIII. Projektdauer, Beendigung

(1)
In der Regel endet der Auftrag mit Erbringung der vereinbarten Dienst/Werkleistungen. Im Übrigen richtet sich die Dauer der Zusammenarbeit nach den im Einzelfall abzustimmenden Bedingungen.
(2)
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Kündigung reicht eine E-Mail nicht aus.
(3)
Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4)
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber, ohne dass hierzu ein wichtiger Grund vorliegt, oder im Falle einer Beendigung durch Native MND, die vom Auftraggeber zu vertreten ist, hat der Auftraggeber die vollständige Vergütung, abzüglich ggf. ersparter Aufwendungen von Native MND, zu zahlen. In allen anderen Fällen der vorzeitigen Beendigung sind die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
IX. Markennutzung

(1)
Native MND ist berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers zu nutzen, sofern dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist.
(2)
Im Übrigen ist Native MND nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zur Nutzung berechtigt.

X. Rechteinhaberschaft & Nutzungsrechte

(1)
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung die Rechte zur Nutzung der durch Native MND erbrachten Leistungen.
(2)
Wird hierzu keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, gelten so viele Rechte eingeräumt, wie es der Vertragszweck erfordert. Im Zweifel wird ein einfaches Nutzungsrecht erworben.
(3)
Wird der Auftrag nicht erteilt, ist jedwede Nutzung von bis dahin überlassener Leistungen untersagt.
(4)
Native MND garantiert die Inhaberschaft an den übertragenen Rechten und die Befugnis diese dem Auftraggeber wirksam einzuräumen. Native MND garantiert außerdem, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten.
(5)
Sofern der Auftraggeber Nativ MND-Inhalte zur Bearbeitung zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte Native MND wegen dieser Inhalte von Dritten wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird der Auftraggeber Native MND von sämtlichen Ansprüchen und Kosten auf erstes Anfordern freistellen.

XI. Haftung

(1)
Native MND haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Native MND nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2)
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3)
Nach erfolgter Abnahme scheidet eine Haftung für etwaige Unrichtigkeiten aus. Ein etwaiges Nacherfüllungsrecht erlischt
(4)
Der Auftraggeber ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen.
Der Auftraggeber stellt Native MND von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Kunden gegenüber Native MND geltend machen.
(5)
Für mangelhafte Leistungen von – nach Absprache – eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. Native MND verpflichtet sich, dem Auftraggeber etwaige Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.
XII. Nennung, Referenz, Vertraulichkeit
(1)
Der Auftraggeber wird in geeigneter Weise auf die Leistungen von Native MND hinwiesen, z. B. „produziert von“. Details werden zwischen den Parteien im Einzelfall abgestimmt
(2)
Die Parteien sind berechtigt mit der Zusammenarbeit als Referenz zu werben, sofern kein berechtigtes Interesse der jeweils anderen Partei dadurch beeinträchtigt wird.
(3)
Die Parteien werden – auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus – alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.

XIII. Schlussbestimmungen

(1)
Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der schriftlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
(3)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von Native MND (derzeit Köln).